Skip to content
Investieren in Wohnimmobilien mit QNG‒Standard
Diese Seite gibt einen Überblick über Förderungen, Abschreibungen und wirtschaftliche Unterschiede zwischen KfW 55 und QNG – zur ersten Orientierung für Investoren.
Was ist eine KfW-Förderung?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt den Neubau klimafreundlicher Wohngebäude über zinsverbilligte Förderkredite.
Für Neubauwohnungen ist insbesondere das Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ relevant.
Gefördert werden Wohneinheiten, die mindestens den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) erreichen.
Erfüllt das Gebäude zusätzlich die Anforderungen des QNG-Standards (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude), erhöht sich das maximal förderfähige Kreditvolumen pro Wohneinheit.
Förderbeträge (Stand Ende 2025)
100.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude (EH40, ohne QNG)
150.000 €
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG-Siegel (höchste Förderstufe)
Über die KfW-Programme 297/298 können klimafreundliche Neubauwohnungen mit zinsverbilligten Krediten von bis zu 150.000 € pro Einheit finanziert werden. Je höher der energetische Standard und je umfassender die nachgewiesene Nachhaltigkeit (QNG), desto größer ist das förderfähige Kreditvolumen.
Wie berechnet sich die KfW-Förderung wirtschaftlich?
Die KfW-Förderung erfolgt nicht als Zuschuss, sondern als zinsvergünstigter Kredit. Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Faktoren:
  • dem maximalen Förderkreditbetrag (z. B. 150.000 € bei QNG-Standard)
  • dem Zinsvorteil gegenüber einer marktüblichen Finanzierung
Je höher der geförderte Kreditanteil und je größer der Zinsunterschied, desto stärker wirkt sich die Förderung auf die laufenden Finanzierungskosten aus.
Beispielrechnung: Zinsersparnis durch KfW-Kredit (vereinfacht)
Die folgende Darstellung dient ausschließlich der Illustration und ersetzt keine individuelle Finanzierungsberatung.
Annahmen:
  • Investitionsvolumen der Wohnung: 350.000 €
  • KfW-Kredit (QNG-Standard): 150.000 €
  • Marktüblicher Zinssatz: 3,5 % p. a.
  • KfW-Zinssatz: 2,0 % p. a.
  • Zinsvorteil: 1,5 Prozentpunkte
Zinskosten im ersten Jahr:
Ohne KfW-Förderung:
150.000 € × 3,5 % = 5.250 €
Mit KfW-Kredit:
150.000 € × 2,0 % = 3.000 €
Zinsersparnis:
→ ca. 2.250 € im ersten Jahr allein auf den geförderten Kreditanteil.
Pro 150.000 € KfW-Kredit können Investoren – abhängig vom Zinsniveau – mehrere tausend Euro Zinsen pro Jahr einsparen, bei gleichbleibender Tilgung und gleicher Besicherung.
Wichtiger Hinweis
Die tatsächliche Höhe der Förderung, der Zinssatz sowie Laufzeit und Konditionen sind abhängig von:
  • dem jeweiligen Förderprogramm und Antragzeitpunkt
  • der individuellen Finanzierung
  • der Prüfung durch die finanzierende Bank
Diese Darstellung dient der vereinfachten wirtschaftlichen Einordnung.
Häufig gestellte Fragen
Finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu KfW-Förderung, QNG-Standard und Immobilieninvestitionen.
Was ist die KfW-Förderung?
Was bedeutet QNG-Standard?
Welche steuerlichen Vorteile gibt es?
Ist eine Beratung verpflichtend?
Für wen ist diese Seite gedacht?
Handelt es sich um eine Verkaufsseite?
Gibt es Beispielrechnungen?
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Bereit für Ihre nächste Investition?
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und tiefgehende Analyse Ihrer Investitionsmöglichkeiten.